Einreichung von Antrag und Unterschriftslisten
Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger den Marktgemeinderat Thurnau verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.
Ein Bürgerantrag muss sich auf gemeindliche Angelegenheiten des Marktes Thurnau beziehen. Er darf keine Angelegenheit zum Gegenstand haben, für die innerhalb eines Jahres vor Antragseinreichung bereits ein Bürgerantrag gestellt worden ist.
Der Bürgerantrag auf gemeindlicher Ebene muss von mindestens 1 % der Gemeindeeinwohner, unterschrieben sein. Unterschriftsberechtigt sind die Gemeindebürger. Der Bürgerantrag muss mit einer Begründung bei der Gemeinde eingereicht werden. Darüber hinaus sind bis zu drei Personen zu benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.
Bestehen gegen den Bürgerantrag keine rechtlichen Bedenken, stellt der Gemeinderat seine Zulässigkeit fest. Er hat den Bürgerantrag dann zu behandeln.