Bürgerantrag gem. Art.  18b GO

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5

Allgemeine Informationen zum Antrag:

 

Servicekonto:
Sie können sich über ein Servicekonto authentifizieren, um den Antrag zu stellen. Ihre Daten werden dann automatisch in den Antrag übernommen.

 

Antragsteller:
Der Antrag kann entweder für Sie selbst oder für eine verwandte Person gestellt werden.

 

Erhobene Daten:
Für die Bearbeitung des Antrags benötigen wir folgende Informationen des Antragstellers und der Person, für die der Antrag gestellt wird (falls abweichend):

 

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Straße und Hausnummer
  • PLZ und Ort
  • E-Mail Adresse / Telefon

 

Gebühren:

Dieses Verfahren ist kostenfrei.

 

Anlagen:
Dem Antrag können Anlagen beigefügt werden, um zusätzliche Informationen bereitzustellen. folgende Formate werden Akzeptiert:

 

  • PDF
  • JPG
  • PNG

Dateien dürfen jeweis nicht größer als 2 MB sein.

Einreichung von Antrag und Unterschriftslisten

Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger den Marktgemeinderat Thurnau verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.

Ein Bürgerantrag muss sich auf gemeindliche Angelegenheiten des Marktes Thurnau beziehen. Er darf keine Angelegenheit zum Gegenstand haben, für die innerhalb eines Jahres vor Antragseinreichung bereits ein Bürgerantrag gestellt worden ist.

Der Bürgerantrag auf gemeindlicher Ebene muss von mindestens 1 % der Gemeindeeinwohner, unterschrieben sein. Unterschriftsberechtigt sind die Gemeindebürger. Der Bürgerantrag muss mit einer Begründung bei der Gemeinde eingereicht werden. Darüber hinaus sind bis zu drei Personen zu benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.

Bestehen gegen den Bürgerantrag keine rechtlichen Bedenken, stellt der Gemeinderat seine Zulässigkeit fest. Er hat den Bürgerantrag dann zu behandeln.

Ihre Daten

Inhalt des Bürgerantrags

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zu einem Bürgerbegehren / Bürgerentscheid, bei dem eine konkrete Frage, die mit "ja" oder "nein" beantwortet werden können muss, beim Bürgerantrag (aufgrund der geringen Betiligung von nur 1%) nur beantragt werden kann, dass sich der Gemeinderat mit einem Thema befasst, nicht ob darüber mit "ja" oder "nein" abgestimmt wird.

Vertretungsberechtigte Personen

Gem. Art 18 a GO ist vorgeschrieben, dass mindestens drei vertretungsberechtigte Personen bei der Einreichung genannt werden. Durch Klicken auf das "Pluszeichen" können Sie weitere vertretungsberechtigte Personen erfassen.

Beim Antragsteller können Sie durch das Kontrollkästchen angeben, ob dieser auch vertertungsberechtigt ist.

vertretungsberechtigte Person

Erklärungen und Nachweise

Beispiele: Berechtigung für Änderungen, Rücknahme des Bürgerantrags, Haftungsregelungen oder Klageerhebung.

Geben Sie hier bitte die Vertertungsreihenfolge an.

Unterschriftenliste

Der Antrag muss von mindestens 1% der Bürger des Marktes Thurnau = Einwohner unterezichnet sein. Maßgeblich ist der Stand zum 31.12.des Vorjahres. Zum Stand 31.12.2023 hatte Thurnau 4.111 Einwohner. Somit sind mindestens 41 Unterschriften erforderlich.

Erklärungen

Zusammenfassung

Hier können Sie Ihren Antrag, Ihre Daten nochmals überprüfen.

 

Wenn Sie eine E-Mail-Bestätigung wünschen, geben Sie hier bitte Ihre E-Mail-Adresse ein.

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