Bürgerversammlung auf Antrag gem. Art.  18 (2) Satz 1 GO

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5

Allgemeine Informationen zum Antrag:

 

Servicekonto:
Sie können sich über ein Servicekonto authentifizieren, um den Antrag zu stellen. Ihre Daten werden dann automatisch in den Antrag übernommen.

 

Antragsteller:
Der Antrag kann entweder für Sie selbst oder für eine verwandte Person gestellt werden.

 

Erhobene Daten:
Für die Bearbeitung des Antrags benötigen wir folgende Informationen des Antragstellers und der Person, für die der Antrag gestellt wird (falls abweichend):

 

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Straße und Hausnummer
  • PLZ und Ort
  • E-Mail Adresse / Telefon
  • Tagesordung der beantragten Bürgerversammlung
  • Unterschriftenliste

 

Gebühren:

Dieses Verfahren ist kostenfrei.

 

Anlagen:
Dem Antrag können Anlagen beigefügt werden, um zusätzliche Informationen bereitzustellen. folgende Formate werden Akzeptiert:

 

  • PDF
  • JPG
  • PNG

Dateien dürfen jeweis nicht größer als 2 MB sein.

Einreichung von Tagesordnung und Unterschriftslisten

Eine Bürgerversammlung gem Art 18 GO ist mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter,  zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen, Art. 18 (1) Satz 1 GO.

 

Auf Antrag können Bürger erwirken, dass innerhalb von drei Monaten eine Bürgerversammlung stattfindet, Art. 18 (2) Satz 1 GO. 


Ein solcher Antrag muss von mindestens 5 % der Gemeindeeinwohner, unter Angabe der Tagesordnung unterschrieben sein. Unterschriftsberechtigt sind die Gemeindebürger. Der Antrag auf Stattfinden einer Bürgerversamlung muss mit der Tagesordnung bei der Gemeinde eingereicht werden.
Die Tagesordnung darf nur gemeindliche Angelegenheiten zum Gegenstand haben.

Ihre Daten

Tagesordnung der beantragten Bürgerversammlung

Bitte beachten Sie, dass

  • die Einberufung nur einmal im Jahr beantragt werden kann, Art. 18 (2) Satz 4 GO und
  • die Tagesordnung nur gemeindliche Angelegenheiten zum Gegenstand haben darf, Art 18 (2) Satz 2 GO.

Vertretungsberechtigte Personen

Gem. Art 18 GO ist nicht vorgeschrieben, dass eine  vertretungsberechtigte Personen bei der Einreichung genannt werden muss. Für die Bearbeitung Ihres Antrags ist es jedoch hilfreich, eine oder mehrere Ansprechpartner zu benenen. Durch Klicken auf das "Pluszeichen" können Sie weitere Auskunftspersonen erfassen.

Beim Antragsteller können Sie durch das Kontrollkästchen angeben, ob dieser auch Auskunftsperson ist.

vertretungsberechtigte Person

Erklärungen und Nachweise

Beispiele: Berechtigung für Änderungen, Rücknahme des Antrags; Streichung von Namen auf der bereits hochgeladenen Unterschriftsliste bei Widerruf durch die entsprechende Person, etc.

Unterschriftenliste

Der Antrag muss von mindestens 5% der Bürger des Marktes Thurnau = Einwohner unterezeichnet sein. Maßgeblich ist der Stand zum 31.12.des Vorjahres. Zum Stand 31.12.2023 hatte Thurnau 4.111 Einwohner. Somit sind mindestens 205 Unterschriften erforderlich.

Erklärungen

Zusammenfassung

Hier können Sie Ihren Antrag, Ihre Daten nochmals überprüfen.

 

Wenn Sie eine E-Mail-Bestätigung wünschen, geben Sie hier bitte Ihre E-Mail-Adresse ein.

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