Formular zum Upload von Identitätsdokumenten für Trauzeugen

Allgemeine Informationen zum Onlineformular:

 

Servicekonto:
Sie können sich über ein Servicekonto authentifizieren, um den Antrag zu stellen. Ihre Daten werden dann automatisch in den Antrag übernommen.

 

Antragsteller:
Das Onlineverfahren kann entweder für Sie als Eheschließenden selbst oder durch die Trauzeugen selbnst genutzt werden.

 

Erhobene Daten:
Für die Bearbeitung des Antrags benötigen wir folgende Informationen des Antragstellers und der Person, für die der Antrag gestellt wird (falls abweichend):

 

  • Datum der Eheschließung  oder
  • Name eines der Eheschließenden

und

  • Identitätsnachweise für 1 oder 2 Trauzeugen

sowie optional

  • TelefonNr
  • E-Mail Adresse

 

Gebühren:
Für diesen Onlinevorgang fallen keine Gebühren an:

 

 

Anlagen:
Dem Antrag können Anlagen beigefügt werden, um zusätzliche Informationen bereitzustellen. folgende Formate werden Akzeptiert:

 

  • PDF
  • JPG
  • PNG

Dateien dürfen jeweis nicht größer als 2 MB sein.

Hier können Sie die von uns geforderten Kopien der Ausweise der Trauzeugen verschlüsselt und gesichert auf den Server des Marktes Thurnau übertragen

 

Zur Vereinfachung reicht es, wenn Sie uns zur Zuordnung nur Ihren Eheschließgstermin sowie die bisherigen Nachmanen der beiden Eheschließenden mitteilen.

 

Hinweis: in der Niederschrift können nur 2 Trauzeugen namentlich genannt werden. Bitte erfassen Sie daher die Nachweise hier für die Trauzeugen, die in der Niederschrift der Eheschließung aufgeführt werden sollen. Gesetzlich ist KEIN Trauzeuge mehr erforderlich. D.h. es kann auch nur eine oder keine Person gemeldet werden.

 

Durch das Anklicken des Pluszeichens können bis zu 4 Dokumente pro Person hochgeaden werden (z.B. getrennte Vorder- und Rückseiten, etc.)

Erklärungen

Informationspflichten des Marktes Thurnau bei einer Erhebung von Daten bei der
betroffenen Person nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Erstbekundung, sowie Fortführung (d.h. Ergänzung durch Folgebeurkundungen und Hinweise) von Personenstandseinträgen.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist der:
Standesamt Thurnau, Markt Thurnau, Oberer Markt 28, 95349 Thurnau,
poststelle@thurnau.de, 09228/951-0

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Rainer Mattern, GKDS Gesellschaft für kommunalen Datenschutz mbH
Hansastraße 12-16
80686 München
E-Mail: datenschutz @ thurnau.de
Telefon: (+49) 89/547-580


4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
4a) Zwecke der Verarbeitung:
Ihre Daten werden dafür erhoben, um die Erstbekundung, sowie Fortführung (d.h.Ergänzung durch Folgebeurkundungen und Hinweise) von Personenstandseinträgen in den entsprechenden Registern zu veranlassen (auch die Eheschließung, Austritt aus einer Religionsgemeinschaft oder eine Namensänderung)
4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit

  • § 69 Personenstandsgesetz (PStG) in Verbindung mit § 57 - §60 Personenstandsverordnung (PStV),
  • §§ 3, 4, 5, 7, 8, 15, 16, 1l 21, 27, 31, 32, 64, 67 und 74Abs. 1 Nr. 3, 75,76Abs. 5 PStG
  • §§ 9 bis 21, 23, 24, 25, 26, 57-61, 63, 69 PStV und Anlagen 1-5 zur PStV sowie Art. 7 bis 7c AGPStG

erhoben und verarbeitet.


5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
1. Datenübermittlungen über den XÖV-Standard xPersonenstand

  • STA2STA / Mitteilung an ein anderes Standesamt
  • STA2MB / Mitteilung an Meldebehörden
  • STA2STAI B / Mitteilung an das Standesamt 1 in Berlin
  • STA2Stat / Mitteilung an das Landesamt für Statistik
  • STA2ZTR / Mitteilung an das zentrale Testamentsregister
  • STA2AB / Mitteilung an Ausländerbehörden
  • STA2GB / Mitteilung an Gesundheitsbehörden

2. weitere Mitteilungen

  • Presse / nur mit wirksamer Einwilligung des Betroffenen
  • Familiengericht / bei entsprechender Personenstandsänderung
  • Kirchenbuchführer / zur Aktualisierung der Kirchenbücher
  • Konsulat / zur Erüllung konsularischer Aufgaben
  • Jugendamt / zur Erfüllung der Aufgaben des Jugendamtes
  • Vormundschaftsgericht / zur Erfüllung der Aufgaben des
  • Vormundschaftsgerichtes Amtsgericht / zur Erfüllung von Aufgaben
  • des Amtsgerichts Finanzamt / zur Aktualisierung der Daten

3. an die Finanzverwaltung des Marktes Thurnau
sowie die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern, Geschäftsstelle Bayreuth, Christian-Ritter-v.-Langh.-Str. 12, 95448 Bayreuth (Auftragsverarbeiter für das Rechnungswesen und das automatische Personenstandsregister und dessen Programm)


6. Es erfolgt keine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland


7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
1 . alle Vorgangsdaten werden temporär nur solange gespeichert, bis der entsprechende Eintrag in das jeweilige elektronische Personenstandsregister übertragen worden ist.
Ausnahme ist die Anmeldung zur Eheschließung; hier gilt ein Zeitraum von 6 Monaten, danach werden die Daten gelöscht.
2. die elektronischen Personenstandsregister und Sicherungsregister werden nach § 7 Abs.l PStG dauerhaft gespeichert. Nach einer Fortführungsfrist von
- 110 Jahren beim Geburtenregister,
- 80 Jahren bei Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister und
- 30 Jahren bei Sterberegistern
sind die Personenstandsregister und Sicherungsregister sowie die Sammelakten nach den jeweiligen archivrechtlichen Vorschriften den zuständigen öffentlichen Archiven zur Übernahme anzubieten (§ 7 Abs. 3
PStG).


8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu
Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf
Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der
Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21
DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht
und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen
gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die
gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.


9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch den Markt Thurnau durch eine entsprechende Erklärung
eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die
Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird
durch diesen nicht berührt.


10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergeben sich aus den o.g. Rechtsgrundlagen
Der Markt Thurnau benötigt Ihre Daten, um die Personenstandfälle (Geburt, Namensänderung, Kirchenaustritt, Eheschließung und den Sterbefall in den Personenstandsregistern zu erfassen oder Folgebeurkundungen zu erstellen oder Ihnen Auskünfte aus diesen Registern zu erteilen.

 

all fields marked with a (*) are required and must be filled out
Privacy
Imprint