Hundesteuer

Abmeldung eines Hundes

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Allgemeine Informationen zum Antrag:

 

Servicekonto:
Sie können sich über ein Servicekonto authentifizieren, um den Antrag zu stellen. Ihre Daten werden dann automatisch in den Antrag übernommen.

 

Antragsteller:
Der Antrag kann entweder für Sie selbst oder für eine verwandte Person gestellt werden.

 

Erhobene Daten:
Für die Bearbeitung des Antrags benötigen wir folgende Informationen des Antragstellers und der Person, für die der Antrag gestellt wird (falls abweichend):

 

  • Name
  • Vorname
  • Straße und Hausnummer
  • PLZ und Ort
  • E-Mail Adresse / Telefon

 

Anlagen:
Dem Antrag können Anlagen beigefügt werden, um zusätzliche Informationen bereitzustellen. folgende Formate werden Akzeptiert:

 

  • PDF
  • JPG
  • PNG

Dateien dürfen jeweis nicht größer als 2 MB sein.

Ihre Daten
Hundedaten

Ersichtlich auf dem letzten Hundesteuerbescheid im grauen Feld "Bei Rückfragen und Zahlungen bitte angeben"

Ersichtlich auf der zweiten Seite des Bescheides unter dem Abschnitt "Berechnung der Hundesteuer"

Grund der Abmeldung

Umzug 

Tod des Hundes

Besitzerwechsel


Erklärungen

Informationspflichten des Marktes Thurnau bei einer Erhebung von Daten bei der
betroffenen Person nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise der Marktgemeinde Thurnau

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist der:
Markt Thurnau, Oberer Markt 28, 95349 Thurnau,
poststelle@thurnau.de, 09228/951-0

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Rainer Mattern, GKDS Gesellschaft für kommunalen Datenschutz mbH
Hansastraße 12-16
80686 München
E-Mail: datenschutz @ thurnau.de
Telefon: (+49) 89/547-580
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
4a) Zwecke der Verarbeitung:
Ihre Daten werden erhoben, um Ihren Auftrag ausführen zu können.
4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 a DSGVO (Ihre Einwilligung – Ihre Veranlassung) verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden aufgrund Ihrer Anweisung weitergegeben an
- Die Verwaltung und eventuell den Bauhof des Marktes Thurnau
- Andere Unternehmen, die ohne dies Ihren Auftrag nicht bearbeiten können.
6. Es erfolgt keine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde Thurnau so lange gespeichert, wie dies
unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung
erforderlich ist.
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu
Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf
Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der
Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21
DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht
und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen
gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die
gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch den Markt Thurnau durch eine entsprechende Erklärung
eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die
Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird
durch diesen nicht berührt.
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Satzung
über das Abhalten von Märkten der Gemeinde Thurnau in der Fassung vom 22. Mai. 2017.
Der Markt Thurnau benötigt Ihre Daten, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Wenn Sie die erforderlichen
Daten nicht angeben, kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.

 

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